Ausbildung zum Fahrlehrer / zur Fahrlehrerin (BE) | Fahrlehrerlaubnis

BERUF MIT DRIVE: FAHRLEHRER/IN WERDEN. KARRIERE LENKEN. ZUKUNFT SICHERN.

Die Ausbildung Fahrlehrer/in der Klasse BE bietet in Mörfelden-Walldorf den Einstieg in den Fahrlehrerberuf. Der Abschluss berechtigt zur Tätigkeit als Fahrlehrer im Angestelltenverhältnis, als Selbstständiger oder als Dozent im Bereich der Fahrausbildung.

Die Ausbildung erfolgt in Vollzeit und umfasst einen Zeitraum von 14 Monaten. Sie gliedert sich in 7,5 Monate Theorieunterricht und 4,5 Monate Lehrpraktikum. Zusätzlich ist eine Orientierungsphase Bestandteil der Ausbildung. Nach dem Abschluss kann die Fahrlehrerlaubnis bundesweit genutzt und um weitere Klassen erweitert werden.

Gesetzlich geregelte, qualitativ hochwertige Ausbildung an einem amtlich anerkannten Institut – praxisnah, abwechslungsreich und zukunftssicher.

Unser Team in der Fahrlehrerausbildungsstätte Rhein-Main

Verantwortlicher Leiter:
Torsten Klaritsch, Fahrlehrer aller Klassen

Voraussetzungen für die Fahrlehrerausbildung: Eignung, Zuverlässigkeit und Vorbildung

Wer Fahrlehrer werden möchte, benötigt eine offizielle Fahrlehrerlaubnis. Diese wird nur erteilt, wenn bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören geistige, körperliche, pädagogische und fachliche Eignung sowie persönliche Zuverlässigkeit.

Eignung und persönliche Zuverlässigkeit

  • Geistige und körperliche Eignung: Nachweis durch ein ärztliches Attest.

  • Zuverlässigkeit: Nachweis durch ein erweitertes Führungszeugnis, das bei der zuständigen Meldebehörde beantragt werden muss.

  • Pädagogische und fachliche Eignung: Nachweis durch die erfolgreiche Absolvierung der staatlich vorgeschriebenen Fahrlehrerprüfungen.

Mindestalter für die Fahrlehrerlaubnis

Um die Fahrlehrerlizenz zu erhalten, ist ein Mindestalter von 21 Jahren vorgeschrieben.

  • Eine Ausnahmegenehmigung kann in Einzelfällen durch die Straßenverkehrsbehörde erfolgen.

  • Die Ausbildung zum Fahrlehrer darf jedoch bereits vor dem 21. Lebensjahr begonnen werden.

Vorbildung und schulische Anforderungen

Für die Fahrlehrerausbildung ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. Benötigt wird jedoch eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung, zum Beispiel:

  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur)

  • Fachgebundene Hochschulreife (Fachabitur)

  • Fachhochschulreife

  • Bei besonderen Abschlüssen, wie etwa einem Dienstgrad als Unteroffizier bei der Bundeswehr, kann die Berufsausbildung entfallen.

Beratung und Unterstützung in Mörfelden-Walldorf

Wer in Fahrlehrer werden möchte, findet bei LEWA kompetente Unterstützung. Das Team begleitet Interessenten bei allen Fragen rund um Eignung, Zuverlässigkeit, Bildungsgutschein und Anmeldung zur Fahrlehrerausbildung. Ein Anruf genügt – und der Weg zur Fahrlehrererlaubnis wird Schritt für Schritt gemeinsam gegangen.

Allgemeine Informationen zum Beruf Fahrlehrer/Fahrlehrerin

Die Fahrlehrerausbildung Klasse BE eröffnet den Zugang zum Beruf im Bereich Fahrschule, Weiterbildung und Schulung. Tätigkeiten sind möglich als Angestellter, Freiberufler oder Dozent in unterschiedlichsten Einsatzformen.

Für die Fahrlehrerlaubnis Klasse BE ist der Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B erforderlich. Die Ausbildung dauert 14 Monate in Vollzeit und umfasst eine Orientierungsphase, 7,5 Monate Theorieunterricht sowie 4,5 Monate Lehrpraxis.

Eine Erweiterung um die Fahrlehrerlaubnis Klassen A, CE oder DE ist im Anschluss möglich.

Berechtigungen

Mit der Fahrlehrerlaubnis Klasse BE dürfen Sie ausbilden:

  • Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500kg
  • die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind
  • Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen
  • Sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3500kg nicht übersteigt.